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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung – Prof. Dr. Schmidt-Kessel

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Forschung

Schwerpunkt der Forschungstätigkeit des Lehrstuhls ist das Verbraucherrecht in allen seinen Facetten. In enger Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Verbraucherrecht werden intra-disziplinäre, rechtsvergleichende und interdisziplinäre Ansätze miteinander verbunden.

Schwerpunkte der Forschungstätigkeit des Lehrstuhls sind das Verbraucherrecht in allen seinen nationalen, europäischen und internationalen Perspektiven, das Recht der Märkte in der digitalen Welt mit einem besonderen Schwerpunkt bei Rechtsfragen der Datenökonomie, das deutsche und europäische Zivilverfahrensrecht sowie Rechtsfragen des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union - Brexit. Durch alle Forschungsthemen hindurch werden intradisziplinäre, rechtsvergleichende und interdisziplinäre Ansätze miteinander verbunden. Die Arbeit ist dabei sowohl schwerpunktorientiert als auch praxisbezogen und dient in großem Umfang auch der Beratung der an der Rechtssetzung beteiligten Organe der Europäischen Union und verschiedener Mitgliedstaaten. Aktuell konzentriert sich die Forschung in den genannten Schwerpunkten auf die folgenden Themen:


I. Verbraucherrecht

II. Rechtsvergleichung

  • Methodenfragen der Rechtsvergleichung
  • Rechtsvergleichung und Einheitsrecht
  • Empirische Rechtsstudien und Rechtsvergleichung als Empirie

III. Recht der Märkte der digitalen Welt

  • Daten als Entgelt und Kundendatenschutz - insbesondere mit dem Projekt Daten als Leistung von Dr. Tereza Pertot
  • Vertragsrecht digitaler Inhalte
  • Intermediäre und Plattformen
  •  Machine-2-Machine-Verträge
  • Datentreuhand und Cloud
  •  Telematiktarife
  • Digitale Produktsicherheit

IV. Europäisches Zivilverfahrensrecht
Das europäische Zivilverfahrensrecht wird am Lehrstuhl vor allem durch Dr. Malte Kramme  gepflegt, der in seinem, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten, Projekt „Die zivilprozessuale Durchsetzung von Unionsrecht – Verfahrensautonomie der Mitgliedsstaaten?" Grundfragen des europäischen Zivilverfahrensrechts untersucht.

V. Brexit und Recht

Der Brexit – also der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und den zugehörigen Verträgen – bedeutet für die europäische wie für die Rechtsordnungen des Vereinigten Königreichs eine außergewöhnliche Zäsur. Für das handelt es sich vielleicht sogar um die größte punktuelle Transformation seiner Rechtsordnung(en) seit 1066. Daß auch die Rechtsordnungen der übrigen Mitgliedstaaten und insbesondere das deutsche Recht von dieser Zäsur in erheblichem Umfang betroffen sind, hat sich erst allmählich als Erkenntnis durchgesetzt. Der Forschungsschwerpunkt Brexit und Recht hat sich daher zum Ziel gesetzt, Rechtsfragen des Brexit in ihrer gesamten Breite zu untersuchen. Dabei liegen klar erkennbare Schwerpunkte auf den europarechtlichen Grundfragen, den Auswirkungen auf das Privat- und Wirtschaftsrecht sowie auf dem Zusammenspiel der rechtlichen Entwicklungen mit ökonomischen Kennzahlen und rechtskulturellen Prozessen. Zudem wird die Forschung zum Brexit-Recht mit Fragen der Transformationsforschung verbunden.

Daneben gilt die Forschungstätigkeit des Lehrstuhls den Fächern Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung, Europäisches Privatrecht, Internationales Einheitsrecht und Internationales Privatrecht. Sie schließt die jeweils angrenzenden Fragestellungen aus dem Arbeits-, Handels- und öffentlichen wie privaten Wirtschaftsrecht mit ein. Ein besonderes Interesse gilt dabei unentgeltlichen Leistungen sowie dem Dienstleistungsrecht. Die bereits publizierten Arbeiten sind dem Publikationsverzeichnis zu entnehmen. Am Lehrstuhl betreute Dissertationen sind ausschließlich rechtsvergleichend zugeschnitten


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Martin Schmidt-Kessel

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