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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung – Prof. Dr. Schmidt-Kessel

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​EU-Kommission stellt Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht vor

11. Oktober 2011

Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel

Der heute von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf eines von den Vertragsparteien frei wählbaren Europäischen Kaufrechts stellt nach Ansicht des Bayreuther Verbraucherrechtlers, Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, einen großen Fortschritt für die europäischen Verbraucher und Unternehmer dar. „In Zeiten des Internet sollte die Möglichkeit, Verträge unter einem einheitlichen Recht abzuschließen, an sich eine Selbstverständlichkeit sein“, betont Schmidt-Kessel.

Das Verbraucherschutzniveau des Entwurfs liege in der Summe geringfügig über dem deutschen Schutzniveau, und dieser Preis müsse es den deutschen Unternehmensverbänden wert sein, mehr Rechtssicherheit für den Export zu gewinnen, erwartet Schmidt-Kessel.

Kritisch sieht der Verbraucherrechtler vor allem die vorgesehenen weitreichenden Begrenzungen des Anwendungsbereichs und fordert eine Anwendbarkeit auch auf reine Inlandsgeschäfte. hält Schmidt-Kessel rechnet mit einem Gesetzgebungsverfahren von fünf Jahren; die Europawahl 2014 werde für Verzögerungen sorgen.

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