Schwerpunktbereich VII: Märkte der digitalen Welt
- I. Zuordnung zu PflichtfachEinklappen
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- Zivilrecht
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- II. Allgemeine Beschreibung Einklappen
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- eine kurze Übersicht finden Sie hier
Das digitale Zeitalter verändert unser Leben in allen Bereichen. Wir halten Kontakt mit Freunden über Facebook und WhatsApp, buchen unsere Flüge über Vergleichsportale, überwachen unsere Fitness und Gesundheit mittels Fitness-Armbändern, mieten uns Wohnungen über Airbnb und Autos über Carsharing-Plattformen.
Der Schwerpunkt Märkte der digitalen Welt beschäftigt sich mit genau diesen neuen Phänomenen und Modellen. Dabei werden Rechtsverhältnisse, Güter und die Marktordnung der digitalen Welt unter die Lupe genommen und aus juristischem aber auch interdisziplinärem Verständnis betrachtet. Der Schwerpunkt bildet höchst aktuelle Rechtsbeziehungen sowie neue Geschäftsmodelle ab und nimmt unter anderem Bezug auf viele rechtlich bislang ungeklärte Fragen und aktuelle Diskussionen. Als Querschnittsmaterie umfasst der Schwerpunkt verschiedene Rechtsgebiete wie allgemeines Zivilrecht, Recht des geistigen Eigentums, Wirtschaftsrecht oder Europarecht.
Die Mitgliedschaft in einem sozialen Netzwerk wie Facebook oder Xing ist juristisch als Plattformvertrag zu qualifizieren. Die nicht vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen solcher Verträge werden in der Veranstaltung Privatrecht der sozialen Medien näher betrachtet. Dabei werden diese Verträge auch in einen internationalen Kontext eingebettet. Sie werden mit den Grundzügen des einschlägigen internationalen Privatrechts (IPR) vertraut gemacht. Daneben stehen Meinungsfreiheit sowie Persönlichkeitsrechtsverletzung im Fokus der Veranstaltung. Darüber hinaus wird ein Einblick in das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegeben und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen beleuchtet.
Die Vorlesung Vertragstypen für die digitale Welt beschäftigt sich mit Verträgen über Software und digitalen Inhalten wie z.B. Apps, E-Books oder Musik- und Film- Streaming, sowie mit Vertragsbeziehungen zwischen Cloud-Nutzern und Cloud-Anbietern. In dieser Veranstaltung wird verstärkt ein Richtlinienvorschlag der europäischen Kommission zu digitalen Inhalten betrachtet und die Rechtsentwicklung in diesem Bereich verfolgt werden. Auch die vertragsrechtlich Ausgestaltung von Plattformen sowie das Phänomen „Zahlen mit eigenen Daten“ werden Gegenstand sein.
Diskussionen um ein Recht auf Vergessenwerden bei der Google-Suche oder um die Vorratsdatenspeicherung zeigen exemplarisch die Bedeutung des Datenschutzrechts in der Gegenwart. Durch die Zunahme von Datenverarbeitungsprozessen wird der Datenschutz auch in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Im Kern widmet sich die Vorlesung dem Schutz des Rechts der informationellen Selbstbestimmung in Rechtsbeziehungen zwischen Privaten und damit verbunden dem Umgang mit personenbezogenen Daten. Daneben werden aktuelle Diskussionen wie die Behandlung von Daten als vertraglicher Leistungsgegenstand dargestellt. Im Fokus der Vorlesung steht die verabschiedete europäische Datenschutzgrundverordnung, die zu einheitlichen Datenschutzregelungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union führt.
Daneben werden mit den Veranstaltungen Immaterialgüterrecht II (insbesondere Urheberrecht) und Kartellrecht (Competition Law) wirtschaftsrechtliche Aspekte abgedeckt. Der Schutz des geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht sowie der Schutz des freien Wettbewerbs sind auch für die Märkte der digitalen Welt von erheblicher Bedeutung. Das Urheberrecht konstituiert viele Leistungsgegenstände im Bereich der digitalen Inhalte und steuert u.a. deren Übertragbarkeit. Zugleich begründen die neu entstandenen Märkte erhebliche ordnungspolitische Herausforderungen – der Trend zu natürlichen Monopolen ist dabei besonders durch die wettbewerbsrechtliche Perspektive zu betrachten.
Die Interdisziplinarität des Schwerpunkts zeigt sich vor allem durch die Einbeziehung einer weiteren Veranstaltung aus dem Bereich der Medienwissenschaften. Die Vorlesung Dimensionen von Medien und Gesellschaft bietet einen Blick über den juristischen Tellerrand. Die Märkte der digitalen Welt werden aus der Sicht eines Informatiker und Soziologen betrachtet. Für das Grundverständnis dieser Märkte, welches wiederum Grundvoraussetzung für eine sachgerechte juristische Bewertung ist, ist dieser Zugang unverzichtbar.
Die Themen der Oberseminare werden sämtliche Bereiche des Schwerpunkts abdecken und vornehmlich von Herrn Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel gestellt werden.
Der Schwerpunktbereich widmet sich den zentralen Fragen des digitalen Zeitalters und knüpft an neuen modernen Geschäftsmodellen und Gütern an. Von den Besuchern des Schwerpunkts wird erwartet, die Bereitschaft mitzubringen, sich auf einen neuen dynamischen Rechtsbereich einzulassen. Sie sollten sich für Phänomene und Modelle der digitalen Welt interessieren und darüber hinaus keine Scheu haben, sich auch mit europäischen Richtlinien und Verordnungen auseinanderzusetzen.
Durch die Wahl des Schwerpunkts erweitern Sie Ihr Grundlagenwissen in allen Rechtsbereichen. Zwar deckt der Schwerpunkt wenig „Pflichtstoff“ für Ihr Examen ab, Sie erlernen aber den Umgang mit neuen Rechtsbereichen, die in der näheren Zukunft von erheblicher Bedeutung sein werden.
- III. BerufsaussichtenEinklappen
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Der Schwerpunktbereich bietet eine perfekte Ausgangslage für eine Spezialisierung im Bereich der digitalen Welt. In einem Zeitalter eines fortschreitenden digitalen Binnenmarktes und einer zunehmenden digitalen Verknüpfung ist es unumgänglich sich mit den juristischen Modellen und Fragestellungen zu beschäftigen.
Nicht nur aus wissenschaftlicher Perspektive bieten die einschlägigen Rechtsgebiete eine hohe Relevanz. Zahlreiche große Wirtschaftskanzleien, wie auch Boutiquen und mittelständische Kanzleien, aber auch Unternehmen bauen ihr Knowhow im Bereich des IT-Rechts und Datenschutzrechts erheblich aus. Damit ermöglicht Ihnen dieser moderne und aktuelle Schwerpunkt ein breites Wirkungsfeld am Puls der Zeit.
- IV. Veranstaltungen im SchwerpunktbereichEinklappen
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Pflichtveranstaltungen
- Privatrecht der sozialen Medien
- Vertragstypen für die digitale Welt
- Immaterialgüterrecht II (insbesondere Urheberrecht)
- Datenschutzrecht
- Kartellrecht (Competition Law)
- Dimensionen von Medien und Gesellschaft
- Recht der Neuen Medien
Fakultative Veranstaltungen
- Internationales Privatrecht I
- Lauterkeitsrecht
- Medienrecht
- Europäisches Wirtschaftsrecht
- Privatrecht der sozialen Medien
- V. Praktische FallbeispieleEinklappen
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Abgerundet wird der Schwerpunktbereich durch die Veranstaltung Praktische Fallbeispiele, die gleichzeitig als zielgerichtete Klausurvorbereitung dient. Dabei erstrecken sich die Fallbeispiele über allgemeines Zivilrecht über Urheberrecht bis hin zum Datenschutzrecht. Das Hauptaugenmerk wird dabei im deutschen Recht liegen, wobei das Zusammenspiel mit dem europäischen Recht stets berücksichtigt wird.
Einige Beispiele für Sachverhalte, die in der Veranstaltung Praktische Fallbeispiele besprochen werden, finden Sie hier. - VI. AnsprechpartnerEinklappen
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Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel
Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung
Raum: 2.156 (RW I)
Telefon: +49 (0)921 / 55-6121
Fax: +49 (0)921 / 55-6122
E-Mail: ls-schmidt-kessel@uni-bayreuth.deStellvertreter:
- Prof. Dr. Knut Lange, Lehrstuhl Zivilrecht V
Weitere beteiligte Professoren:
- Prof. Dr. Michael Grünberger, Lehrstuhl Zivilrecht X
- Prof. Dr. Jochen Koubek, Angewandte Medienwissenschaft, Digitale Medien
- Dr. Arnd-Christian Kulow, Lehrbeauftragter Lehrstuhl Zivilrecht VIII
- Prof. Dr. Knut Lange, Lehrstuhl Zivilrecht V